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Kommunale Wärmeplanung

Instrument zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung. Ziel dabei ist die Klimaneutralität. Umfang, Inhalt und mit der kommunalen Wärmeplanung verbundene Befugnisse werden ab 2024 auf Länderebene für alle Kommunen geregelt - unabhängig von Einwohnerzahl und Status. Einzelne Bundesländer wie bspw. Baden-Württemberg haben dies bereits im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) umgesetzt.

Stadtkreise und große Kreisstädte sind zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Kommunen werden seit Oktober 2021 durch ein Förderprogramm bei dieser wichtigen Aufgabe finanziell unterstützt. Jede Kommune im Land entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dabei wird die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Die Gemeinde kommt mit der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Verantwortung für eine kommunale Daseinsvorsorge nach.

Die Verwaltungsebene entwirft unter Einbindung Ihrer Entscheider einen strategischen Fahrplan, der den anstehenden Aufgaben in den kommenden Jahren eine Orientierung verleiht.

Der kommunale Wärmeplan umfasst dabei vier wesentliche Elemente:

  1. Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur
  2. Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme
  3. Aufstellung klimaneutrales Zielszenario 2045, mit Zwischenschritt 2030
  4. Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Es sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.

Warum jetzt handeln?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmesektor zu erreichen.

Wärmewende als Treiber der Energiewende
Für die kommunale Wärmeplanung gibt das Klimaschutzgesetz als Ziel eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 vor. Das bedeutet, dass innerhalb der Wärmeversorgung spätestens im Jahr 2045 keine Treibhausgas-Emissionen mehr verursacht werden dürfen. 

Alle sieben Jahre nach der jeweiligen Erstellung ist die Wärmeplanung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben. Auch die übrigen Kommunen werden zukünftig einen kommunalen Wärmeplan im Sinne des Klimaschutzgesetzes aufstellen müssen. Hierbei sind die Öffentlichkeit, insbesondere Interessengruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, möglichst frühzeitig und fortlaufend bei der Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu beteiligen.

Die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen müssen innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung, spätestens bis zum 31. Dezember 2023, die Ergebnisse beim zuständigen Regierungspräsidium vorlegen. Zudem sind innerhalb von drei Monaten nach Erstellung des kommunalen Wärmeplans Informationen in einer vom Land bereitgestellten Datenbank zu erfassen.

Inhalte des Wärmeplans der DME Consult GmbH

LeistungspaketeZielExemplarische Maßnahme
Zielbildanalyse
(nicht vom Gesetzgeber gefordert,
jedoch empfohlen)
Die Interessen aller Beteiligten in der Kommune
von Anfang an berücksichtigen
Vorstellung des Themenfelds
Analyse aller Akteure
Zielfindungsworkshop
Bestandsanalyse
Eine detaillierte Datenbasis für die
Konzeption des Zielszenarios schaffen
Datenauswertung (Bestehende Infrastruktur, Gebäudebestand etc.)
Analyse Wärmebedarf/Verbrauch
Ermittlung Treibhausgasemissionen
Potenzialanalyse
Nutzung von Synergien in Form
von Standort- oder Umweltvorteilen
Untersuchung von Energie-Einsparpotenzialen
Analyse regulatorischer Grenzen
Ermittlung der techn. Potenziale erneuerbarer Energien
Entwicklung Zielszenario
Konzeption der Wärmeversorgung 2030 und 2045
Analyse der zukünftigen Versorgungsstruktur
Beurteilung des zukünftigen Energiebedarfs
Konzeption benötigter Infrastruktur mit dem Ziel: Klimaneutralität 2045
Strategie und Pfad zur Umsetzung
Leitfaden für die schrittweise Erreichung des Zielszenarios
Entwicklung einer Umsetzungsstrategie
Identifikation von prioritären Fokusgebieten
Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs
Dokumentation / Förderbericht
(nicht vom Gesetzgeber gefordert,
jedoch empfohlen)
Sicherstellung der Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten
(aktueller sowie zukünftiger)
Dokumentation (inkl. Bericht für komm WP)
Analyse optimaler Förderungen für den Ausbau der künftigen Wärmeversorgung
Unterstützung bei administrativen Prozessen

Umsetzung des Wärmeplans der DME Consult GmbH

Zielbildanalyse

"SMARTe" Ziele ermöglichen die Planung und Steuerung von Aktivitäten und Maßnahmen sowie deren Evaluation und Optimierung. Ohne Zielvorgaben ist es nicht möglich zu eruieren, ob die durchgeführten Maßnahmen auch zum gewünschten Erfolg führen.

Bestandsanalyse

Wärmebedarfe, Gebäudetypen und Baualtersklassen werden je nach Anwendungsfall auf Gebäude-, Block- oder Stadt- bzw. Kommunenebene erhoben und entsprechend dargestellt. Zudem ist eine Analyse auf Straßenbasis einerseits für die wirtschaftliche Konzeption eines möglichen Fernwermenetzes, andererseits für die Nutzung von Synergien mit bestehender Versorgerinfrastruktur sinnvoll. Im Zusammenspiel mit der Untersuchung bestehender Wärmeerzeuger sowie der Berechnung aktueller Emissionen kann die Basis für einen individuellen Wärmeplan geschaffen werden.

(Beispielhafte Projekte: Berlin, Wartenberg, Moosburg, Gilching)

Potenzialanalyse

Das Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist erst dann erreicht, wenn die Wärmeversorgung nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch, sicher und vor allem sozialverträglich ist. Dies ist nur möglich, wenn Potenziale wie bspw. lokale Standortvorteile sowie Hemmnise frühzeitig erkannt werden.

Entwicklung Zielszenario

Die Wärmeversorgung der Zukunft ist multivalent. Das heißt, sie nutzt Synergien dort, wo sie entstehen und setzt sie lokal effektiv ein. Die Analyse der Standortvorteile vor Ort und deren Integration in die Versorgungsstruktur bietet die Basis für nachhaltige und preiswerte Wärme. Hierbei gehen die Simulation der zukünftigen Wärmeversorgung und deren Finanzierung Hand in Hand.

Strategie und Pfad zur Umsetzung

Der Erfolg der kommunalen Wärmeplanung hängt vom Engagement der Beteiligten und der Umsetzungskraft der Kommunen ab. Um dieses gerade in Zeiten des Fachkräftemangels zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, ist ihnen ein Leitfaden zur Umsetzung an die Hand zu geben. Dieser geht mit Umsetzungsstrategien, welche sich vor allem auf die Bürgerbeteiligung fokussieren, einher. Wurden Ziele an die Wärmeplanung definiert, können zudem Controllinginstrumente etabliert werden.

Dokumentation / Förderbericht

Essenziell für die kommunale Wärmeversorgung ist das Einbinden von Förderprogrammen. Sogar die kommunale Wärmeplanung an sich ist im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative förderfähig. Aber auch andere Organisationen untersützen Kommunen beim Ausbau ihrer Wärme-Infrastruktur. Beispielhaft sind die Förderungen der kfW (Quartierskonzepte) sowie die BEW bzw. die BEG (Wärmenetze bzw. Gebäudenetze) der BAFA zu nennen.
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