Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Grünes Licht für grüne Fernwärme:
Europäische Kommission genehmigt Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen

Das neue Förderprogramm der Bundesregierung zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und zum Neubau neuer klimaneutraler Netze hat heute grünes Licht aus Brüssel bekommen. Die Europäische Kommission genehmigte die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beihilferechtlich. Die Förderung kann damit Mitte September starten.

Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW)

Zusammenfassung der Inhalte zum BEW 2021

Am 16. Juli 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den ersten Entwurf der Förderrichtlinie der lang erwarteten „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) vorgelegt. Die Fördermaßnahme, die ursprünglich bereits im Januar 2021 in Kraft treten sollte, hat zum Ziel den Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Wärmequellen in den Wärmenetzen bis 2030 auf 30% auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf erstmalig eine Förderung erneuerbarer und klimaneutraler Wärmeerzeugung sowie der zum physischen Ausbau der Wärmenetze notwendigen Infrastruktur vor. Im Entwurf ist eine Laufzeit von sechs Jahren vorgesehen. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Förderquote von 40% lässt dies ein jährliches Fördervolumen von rund 275 Mio. Euro erwarten.

Ziele der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze sind u.a.:

  • Mindestens 32% Anteil Erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030.
  • Steigerung der Einbindung des Anteils erneuerbarer Energie um mind. 1% pro Jahr bis zum Jahr 2030.
  • Förderung des Neubaus von Wärmenetzen bzw. Transformation von Bestandsnetzen, wenn hierbei mehr als 75% Anteil an erneuerbarer Energie oder nicht vermeidbarer Abwärme im Netz vorhanden sind.

Förderfähig hierbei sind:

Netze

  • Ab 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten
    (kleinere Netze über BEG)
  • 20 bis 50 km
  • Ab 50 km

Erzeugeranlagen

  • Mindestgröße von 5 kW
  • Wenn die Einspeisung erneuerbarer Wärme erfolgt oder der Erzeuger der Besicherung des Netzes dient

Ziele und Aufgaben:

  • Eine Kombination unterschiedlicher EE-Erzeuger.
  • Die Schließung der bisherigen Wirtschaftlichkeitslücke zwischen erneuerbaren Energien und fossilen Energieträgern
  • Langfristige Umsetzung und Sicherung von sozialverträglichen Wärmepreisen.
  • Eine möglichst starke Integration von Abwärme (auch industriell).
  • Die Einhaltung der nachhaltig verfügbaren Potentialgrenzen von Biomasse.
  • Schaffung einer Basis für Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit mit nachhaltigen bzw. erneuerbaren Energien

Förderbare Wärmequellen sind

  • Solarthermie
  • PVT-Anlagen
  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Abwasser, oberflächennahe Geothermie)
  • Tiefengeothermie (KEINE Betriebskosten)
  • Direktelektrische Wärmeerzeuger
    (Nutzen statt Abregeln)
  • Integration von Abwärme

Förderfähige Infrastruktur

  • Wärmeverteilung
    • Rohrleitungssysteme inkl. Verlegung und Dämmung
    • Armaturen
    • Leckageüberwachung
    • Übergabestationen
    • Übergabestationen mit Wärmepumpen (keine Betriebskosten)
    • Wärmepumpen im Eigentum des Wärmenetzbetreibers

Förderfähige Infrastruktur

  • Maßnahmen zur Optimierung des Netzbetriebes
    • Wärmespeicher
    • Hocheffiziente Pumpen
    • Anlagen zur Druckerhöhung und Druckhaltung
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    • Digitalisierungskomponenten
    • Wärmetauscher
    • Wärmepumpen im Netz

Ergänzend ist eine Förderung von Umfeld-Maßnahmen auf Basis der Förderung zur Transformation im Bestand oder von Neubaunetzen vorgesehen.

Was sind Umfeldmaßnahmen?

  • Heizzentrale des Wärmenetzes (Gebäude)
  • Anlagen zur Besicherung (Redundanzkessel) – KEINE FÖRDERUNG bei GAS oder ÖL
  • Planung HOAI 5-8

Bei Fragen zum BEW kommen Sie gerne auf unsere Experten der DME Consult GmbH zu!

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