Grünes Licht für grüne Fernwärme: Europäische Kommission genehmigt Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen
Das neue Förderprogramm der Bundesregierung zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und zum Neubau neuer klimaneutraler Netze hat heute grünes Licht aus Brüssel bekommen. Die Europäische Kommission genehmigte die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beihilferechtlich. Die Förderung kann damit Mitte September starten.
Am 16. Juli 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den ersten Entwurf der Förderrichtlinie der lang erwarteten „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) vorgelegt. Die Fördermaßnahme, die ursprünglich bereits im Januar 2021 in Kraft treten sollte, hat zum Ziel den Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Wärmequellen in den Wärmenetzen bis 2030 auf 30% auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf erstmalig eine Förderung erneuerbarer und klimaneutraler Wärmeerzeugung sowie der zum physischen Ausbau der Wärmenetze notwendigen Infrastruktur vor. Im Entwurf ist eine Laufzeit von sechs Jahren vorgesehen. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Förderquote von 40% lässt dies ein jährliches Fördervolumen von rund 275 Mio. Euro erwarten.
Ziele der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze sind u.a.:
Mindestens 32% Anteil Erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030.
Steigerung der Einbindung des Anteils erneuerbarer Energie um mind. 1% pro Jahr bis zum Jahr 2030.
Förderung des Neubaus von Wärmenetzen bzw. Transformation von Bestandsnetzen, wenn hierbei mehr als 75% Anteil an erneuerbarer Energie oder nicht vermeidbarer Abwärme im Netz vorhanden sind.
Förderfähig hierbei sind:
Netze
Ab 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten (kleinere Netze über BEG)
20 bis 50 km
Ab 50 km
Erzeugeranlagen
Mindestgröße von 5 kW
Wenn die Einspeisung erneuerbarer Wärme erfolgt oder der Erzeuger der Besicherung des Netzes dient
Ziele und Aufgaben:
Eine Kombination unterschiedlicher EE-Erzeuger.
Die Schließung der bisherigen Wirtschaftlichkeitslücke zwischen erneuerbaren Energien und fossilen Energieträgern
Langfristige Umsetzung und Sicherung von sozialverträglichen Wärmepreisen.
Eine möglichst starke Integration von Abwärme (auch industriell).
Die Einhaltung der nachhaltig verfügbaren Potentialgrenzen von Biomasse.
Schaffung einer Basis für Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit mit nachhaltigen bzw. erneuerbaren Energien